Das Amt Landhagen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer der Wahlperiode des Amtsausschusses eine
ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte,
die ihren Wohnsitz im Amt Landhagen hat.
Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Amt Landhagen beizutragen.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
- Sofern es die Situation erfordert: Initiativen zur Gleichstellung von Männern und Frauen im Amt
- ein jährlicher Bericht über ihre Tätigkeit
Der Amtsvorsteher hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Vorschläge, Bedenken und Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte vorzugsweise per E-Mail zusammengefasst in einer PDF-Datei mit maximal 15 MB an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, ersatzweise auf dem Postweg an das
Amt Landhagen
- Der Amtsvorsteher -
Theodor-Körner-Straße 36
17498 Neuenkirchen
Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2024. Für Auskünfte und Rückfragen zum Stellenangebot steht Ihnen Frau Hasson unter Telefon 03834 / 8951-19 gerne zur Verfügung.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen einen Monat im Fachbereich Zentrale Steuerung des Amtes Landhagen und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer schriftlichen Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Datenschutzinformationen zum Bewerbungsverfahren können Sie auf unserer Homepage unter Datenschutz einsehen.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung anfallen, werden nicht erstattet.
Neuenkirchen, 23. August 2024
gez. Lossau
Amtsvorsteher